Rabat - Anlässlich des Thronfestes hat Seine Majestät König Mohammed VI, möge Gott ihm beistehen, 2.476 Personen begnadigt, die von verschiedenen Gerichten des Königreichs verurteilt wurden, einige davon in Haft, andere auf freiem Fuß, so eine Mitteilung des Justizministeriums.
Der Text der Mitteilung lautet wie folgt:
„Anlässlich des Thronfestes dieses Jahres 1446 H- 2024 G hat Seine Majestät König Mohammed VI, möge Gott seinen Ruhm verewigen, einer Reihe von Personen, die von verschiedenen Gerichten des Königreichs verurteilt wurden, seine Gnade gewährt. Es handelt sich um 2.476 Personen, die sich wie folgt zusammensetzen:
*Die Empfänger der königlichen Gnade, die sich in Haft befinden, sind 2.278 Gefangene, die sich wie folgt verteilen:
- Begnadigung der Geldstrafe und des Rests der Zuchthausstrafe zugunsten von 171 Häftlingen.
- Begnadigung des Rests der Zuchthausstrafe zugunsten von 02 Häftlingen.
- Erlass der Freiheits- oder Zuchthausstrafe zugunsten von 2.090 Häftlingen.
- Umwandlung von lebenslanger in zeitige Haftstrafe zugunsten von 15 Häftlingen.
* Die Zahl der Begünstigten der Königlichen Gnade, die sich auf freiem Fuß befinden, beläuft sich auf 182 Personen, die sich wie folgt verteilen:
- Begnadigung der Haftstrafe oder des Rests der Haftstrafe zugunsten von 45 Personen.
- Begnadigung auf die Haftstrafe unter Beibehaltung der Geldstrafe zugunsten von 09 Personen.
- Begnadigung auf die Geldstrafe oder den Restbetrag der Geldstrafe zugunsten von 121 Personen.
- Gnade für die Haftstrafe und die Geldstrafe zugunsten von 07 Personen.
Bei dieser glorreichen Gelegenheit hat Seine Majestät der König, möge Gott ihn schützen, Häftlingen, die in Fällen von Extremismus und Terrorismus verurteilt wurden, seine Gnade gewährt. Diese Häftlinge erhielten die Königliche Genehmigung, nachdem sie offiziell ihre Verbundenheit mit den Konstanten und Heiligkeiten der Nation und den nationalen Institutionen bekundet, ihre ideologische Ausrichtung revidiert und Extremismus und Terrorismus abgelehnt hatten. Es handelt sich um 16 Personen, die sich wie folgt verteilen:
- Begnadigung der verbleibenden Zuchthausstrafe zugunsten von 07 Häftlingen.
- Erlass der Zuchthausstrafe für einen der 09 Häftlinge.
Die Tradition der königlichen Begnadigung ist tief in den Bräuchen und Traditionen Marokkos verwurzelt und wird als eine menschliche und wohlwollende Geste Seiner Majestät des Königs gegenüber den Begünstigten und ihren Familien angesehen. Diese Geste ist nicht das Ergebnis von Druck oder Erpressung durch irgendeine externe Partei, sondern vielmehr der persönliche Wille des Souveräns, die Begünstigten mit ihren Angehörigen zusammenzubringen, sofern sie sich als würdig erweisen, indem sie ein verantwortungsvolles Bürgerleben führen und sich für die nationalen Anliegen einsetzen.
Die königliche Begnadigung in Marokko ist somit ein Akt des Wohlwollens, des Mitgefühls und der Souveränität, der in einer jahrtausendealten Tradition verankert ist und dazu beiträgt, das soziale Gefüge zu stärken und die nationale Harmonie zu fördern.
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